Name des Zahlungsempfängers, falls dieser nicht der Verkäufer ist — typisch bei Factoring oder Inkasso. Ohne BG-10 gilt automatisch der Verkäufer als Empfänger.
cac:PayeeParty/cac:PartyName/cbc:Namersm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:PayeeTradeParty/ram:Name Teil von BG-10 Zahlungsempfänger
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Semantik: EN 16931-1. Eigene, vereinfachte Erklärung — maßgeblich ist die Norm.