Bei Umkehr der Steuerschuld (Kategorie AE) weist der Verkäufer keine USt aus — der USt-Betrag (BT-117) muss 0 sein; der Käufer führt die Steuer ab.
USt-Betrag auf 0 setzen, Befreiungsgrund angeben (z. B. „Reverse charge“) und die USt-IdNrn. beider Parteien aufführen.
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Regelquelle: EN 16931 / XRechnung (KOSIT) bzw. Billhorse-Prüfung (BH-*).