In einer USt-Aufschlüsselung der Kategorie E (steuerbefreit) muss der USt-Betrag (BT-117) 0 sein.
USt-Betrag der E-Kategorie auf 0 setzen und den Befreiungsgrund (BT-120/121) angeben.
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Regelquelle: EN 16931 / XRechnung (KOSIT) bzw. Billhorse-Prüfung (BH-*).