Bei innergemeinschaftlicher Lieferung (Kategorie K) verlangt EN 16931 die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) und des Käufers (BT-48) — beide sind Voraussetzung für die Steuerbefreiung.
USt-IdNrn. beider Parteien (BT-31 und BT-48) aufführen.
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Regelquelle: EN 16931 / XRechnung (KOSIT) bzw. Billhorse-Prüfung (BH-*).