Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Kategorie K) muss der USt-Betrag (BT-117) 0 sein — die Steuer entsteht beim Erwerber im Bestimmungsland.
USt-Betrag auf 0 setzen, Befreiungsgrund angeben und die USt-IdNrn. beider Parteien aufführen.
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Regelquelle: EN 16931 / XRechnung (KOSIT) bzw. Billhorse-Prüfung (BH-*).