Voller Name des Fiskalvertreters des Verkäufers. BG-11 wird nur benötigt, wenn der Verkäufer im Land des Käufers steuerlich vertreten wird.
cac:TaxRepresentativeParty/cac:PartyName/cbc:Namersm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:Name Teil von BG-11 Steuervertreter des Verkäufers
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Semantik: EN 16931-1. Eigene, vereinfachte Erklärung — maßgeblich ist die Norm.