Bei Umkehr der Steuerschuld (Kategorie AE) verlangt EN 16931 die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31, ersatzweise Steuernummer BT-32) und die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) — nur so ist nachvollziehbar, wer die Steuer schuldet.
USt-IdNr. des Käufers (BT-48) ergänzen und sicherstellen, dass der Verkäufer BT-31 oder BT-32 trägt.
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Regelquelle: EN 16931 / XRechnung (KOSIT) bzw. Billhorse-Prüfung (BH-*).